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Mietkautionskonto: Mietkaution richtig anlegen

Wer als Vermieter eine Mietkaution erhält, muss diese getrennt vom eigenen Vermögen anlegen. Ein Mietkautionskonto bietet dafür eine geeignete Möglichkeit. Doch wie muss ein Kautionskonto geführt werden? Wem stehen die Zinsen zu und was passiert mit dem Geld nach Ende des Mietverhältnisses?

Auf dieser Seite erfahren Vermieter, was beim Mietkautionskonto zu beachten ist und wie sich eine Mietkaution richtig und getrennt vom eigenen Vermögen anlegen lässt.

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Mietkautionskonto für Vermieter bei der Hausbank München

Sie möchten eine Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen und dafür ein entsprechendes Mietkautionskonto einrichten? Über die Vorteilspartnerschaft von Haus & Grund und der Hausbank München können Haus-&-Grund-Kunden ein Mietkautionskonto zu besonderen Konditionen erhalten.

Mietkaution getrennt verwalten

Mietkaution getrennt verwalten

Mit einem Mietkautionskonto lässt sich die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen verwalten und entsprechend dem gesetzlichen Zweck anlegen.
Einfache Abwicklung

Einfache Abwicklung

Das Mietkautionskonto ermöglicht eine klare und nachvollziehbare Verwaltung der Mietkaution während des Mietverhältnisses.
Sonderpreis für Haus-&-Grund-Kunden

Sonderpreis für Haus-&-Grund-Kunden

Ein Mietkautionskonto ist für Haus-&-Grund-Kunden bereits ab 29 Euro erhältlich.

Jetzt Mietkautionskonto anfragen

Sie möchten ein Mietkautionskonto eröffnen oder haben Fragen zum Angebot der Hausbank München?

FAQ

Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf dem ein Vermieter die von seinem Mieter gezahlte Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen verwahrt. Die getrennte Anlage soll sicherstellen, dass die Kaution auch im Fall einer wirtschaftlichen Krise des Vermieters geschützt bleibt.

Bei einer Geldkaution für eine Wohnraummiete schreibt § 551 Abs. 3 BGB grundsätzlich vor, dass der Vermieter die Kaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen muss. Eine andere Anlageform kann vereinbart werden. 

Die Erträge aus der Anlage stehen grundsätzlich dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Der Vermieter darf die Kaution daher nicht wie eigenes Vermögen verwenden.

Eine Mietkaution darf bei einer Wohnraummiete nicht einfach auf dem privaten Girokonto des Vermieters verbleiben. Entscheidend ist, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird.

Das Gesetz schreibt dabei nicht zwingend die Bezeichnung „Mietkautionskonto“ vor. In der Praxis bietet ein entsprechend eingerichtetes Kautionskonto jedoch eine klare und nachvollziehbare Möglichkeit, die Mietkaution getrennt zu verwalten.

Für Vermieter bedeutet das: Die Kaution sollte von Anfang an eindeutig als fremdes, treuhänderisch zu verwaltendes Vermögen behandelt werden. Eine Vermischung mit dem eigenen Vermögen sollte vermieden werden.

Bei einer als Geldsumme geleisteten Mietkaution für Wohnraum gelten die Vorgaben des § 551 BGB. Die Kaution ist grundsätzlich bei einem Kreditinstitut getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.

Wichtig ist insbesondere:

  • Die Mietkaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
  • Die Anlage muss dem gesetzlichen Zweck entsprechen.
  • Die Erträge aus der Anlage stehen grundsätzlich dem Mieter zu.
  • Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
  • Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution nach Abschluss der erforderlichen Prüfung abzurechnen und gegebenenfalls zurückzuzahlen.

Für Vermieter empfiehlt es sich deshalb, die Kaution bereits zu Beginn des Mietverhältnisses ordnungsgemäß und nachvollziehbar anzulegen.

Die Erträge aus der Anlage der Mietkaution stehen grundsätzlich dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit und werden zusammen mit der Kaution berücksichtigt.

Für Vermieter bedeutet das: Die auf dem Mietkautionskonto erwirtschafteten Zinsen gehören nicht zum eigenen Vermögen. Bei der Abrechnung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses sind sie entsprechend zu berücksichtigen.

Bei der Vermietung von Wohnraum darf die vom Mieter zu leistende Geldkaution grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen.

Der Mieter ist außerdem berechtigt, eine vereinbarte Geldkaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten. Die erste Rate wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Für Vermieter ist es deshalb wichtig, bereits im Mietvertrag eine zulässige Kautionshöhe zu vereinbaren und die gesetzlichen Vorgaben bei der Zahlungsabwicklung zu berücksichtigen.

Ja. Eine vereinbarte Geldkaution kann bei einem Wohnraummietverhältnis grundsätzlich in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter prüfen, ob noch Ansprüche gegen den Mieter bestehen. Nach Abschluss der erforderlichen Abrechnung ist die verbleibende Kaution einschließlich der zu berücksichtigenden Erträge an den Mieter zurückzuzahlen.

Entscheidend ist die eindeutige und getrennte Verwaltung der Kaution. Je nach Bank und konkreter Kontolösung können unterschiedliche Modelle zur Anwendung kommen. Vermieter sollten daher bei der Einrichtung darauf achten, dass die jeweilige Kaution eindeutig zugeordnet werden kann.

Das hängt von der konkreten Kontolösung und den Vorgaben des Kreditinstituts ab. Bei mehreren Mietobjekten sollte insbesondere eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Kautionen sichergestellt sein.